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Reihenhaus

Ein Reihenhaus besteht aus mindestens drei oder mehr aneinander gebauten Wohngebäuden. Ist das letzte Gebäude der Häuserreihe kein Eckgebäude und steht an drei Seiten frei, so ist dies ein Reihenendhaus. Bis jeweils an beiden seitlichen Grundstücksgrenzen müssen Reihenhäuser gebaut werden. Fenster dürfen diese Abschlußwände keine haben außerdem müssen sie feuerbeständig sein. Dadurch auch der Begriff Brandwände. Über die Größe des Gebäudes sowie die Anzahl der Wohnungen die sich darin befinden sagt der Begriff Reihenhaus nichts aus. Auch nicht über die Einkommensverhältnisse. Eine einzelne Eigentumswohnung kann genauso ein Reihenhaus sein wie auch mehrere nebeneinander errichtete mehrschossige Bauten mit Mietwohnungen und innerstädtischer Blockbauweise. Meist sind Reihenhäuser kleine sich ähnelnde baugleiche Typenhäuser in einer Abfolge, welche sich an einer Straße oder Blockkante befinden. Sie können auch treppenartig versetzt angeordnet sein. Bautypen mit nur einer oder zwei übereinander liegenden Wohnungen haben oftmals einen eigenen Garten hinter dem Haus. Das Reihenhaus ist das Sparsamste der Hausformen in seiner Bauweise. Besonders geeignet ist diese Bauweise für kleine und schmale Grundstücke. Mehrere Einfamilienhäuser werden bei dieser Art aneinander gebaut. Die Bauform ist oftmals identisch. Eine Auflockerung bekommt die Bauweise durch das leichte versetzen der einzelnen Gebäude. Jedes Haus hat seinen eigenen Eingang und auch meistens ein abgeschlossenes Grundstück. Wird so ein Haus vor seiner Fertigstellung erworben kann meist noch Einfluss auf den Innenausbau genommen werden. Auch Häuservorsprünge können das Bild der Reihenhäuser auflockern. Die Besonderheit von Reihenhäusern ist ihre Tiefe. Diese Form ist eine der wenigen Gebäudetypen wo die einzelnen Geschosse unterteilt werden, da ansonsten der Lichteinfall nicht weit genug in das Innere gelangen kann.